Für einen starken Rat - für eine starke SPD !!!
im September 2013 hatte die SPD einen Offensive für mehr Öffentlichkeit in den Beratung gestartet und beantragt, die Hauptsatzung entsprechend zu ändern.Leider sind wir mit dieser Initiative gescheitert.
Vielmehr ist zur Zeit zu bemerken, dass der Bürgermeister immer mehr Angelegenheiten in den nicht öffentlichen Teil verschiebt.
Es sind Themen, die in der Bevölkerung eventuell kontrovers diktiert werden.
Fürchtet der Bürgermeister die öffentliche Diskussion?
Will er verhindern, dass die CDU vor der Wahl öffentlich Stellung bezieht?
Wir wollen mehr Öffentlichkeit und werden nach der Wahl die Initiative wieder starten, dazu brauchen wir eine breite Mehrheit!
Unsere Begründung für mehr Öffentlichkeit:
Transparenz
bei Entscheidungen von Trägern öffentlicher Gewalt ist eine
wichtige Grundlage der Demokratie. Nur wenn Bürger Kenntnis von
Entscheidungen, aber auch der Entscheidungsfindung von Trägern
öffentlicher Gewalt haben, können sie dies bei ihren
Wahlentscheidungen berücksichtigen. Transparenz schafft zudem
Vertrauen in Staat, Städte und Gemeinden, da jeder sich vergewissern
kann, dass hier Verfassung und Gesetze eingehalten werden.
Nach
§ 46 Abs. 2 S. 2 Gemeindeordnung NRW darf die Geschäftsordnung des
Rates Gegenstände einer bestimmten Art festlegen, bei der eine
nichtöffentliche Behandlung von Tagesordnungspunkten erfolgt. Die
Geschäftsordnung des Rates der Stadt Meckenheim sieht solche in § 7
vor. Mit den hier festgelegten Gegenständen wird jedoch das
erforderliche Mindestmaß weit überschritten.
Deshalb
fordert die SPD-Fraktion, dass auch in Liegenschaftssachen, bei
Vertragsangelegenheiten und sonstigen Rechtsgeschäften eine
öffentliche Beratung der Regelfall wird und nicht wie bisher eine
kategorische Geheimhaltung erfolgt. Sollten Interessen von Privaten,
etwa an der Vertraulichkeit personenbezogener Daten, entgegenstehen
oder die Position der Stadt in Vertragsverhandlungen durch eine
öffentliche Behandlung geschwächt werden, soll eine
nichtöffentliche Behandlung weiterhin möglich sein. Es sei hier
jedoch klargestellt, dass die Gemeindeordnung eine grundsätzliche
Geheimhaltung personenbezogener Daten nicht vorsieht, sondern nach §
46 Abs. 3 GO NRW nur wenn das Interesse an einer Geheimhaltung
überwiegt.
Hält
die Verwaltung eine nichtöffentliche Beratung für geboten, dann
muss sie die Gründe für die Geheimhaltung schon in der Vorlage
darlegen. So soll sichergestellt werden, dass die Öffentlichkeit
nicht standardmäßig, sondern nur bei Vorliegen besonderer Gründe
im Einzelfall ausgeschlossen wird.
Weiter
soll die gerechtfertigte vertrauliche Behandlung von Angelegenheiten
nur so weit gehen, wie es unbedingt erforderlich ist. Deswegen soll
die Öffentlichkeit nach Möglichkeit schon im öffentlichen Teil
einer Sitzung veröffentlichungsfähige Informationen erhalten.
Ergebnisse nichtöffentlicher Beratungen sind nur im erforderlichen
Umfang vertraulich zu behandeln und im Übrigen unverzüglich durch
den Bürgermeister zu veröffentlichen.
Absolut korrekt, Brigitte! Die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht darauf zu erfahren, wie es um ihre Stadt steht. Wer soviel in den nicht-öffentlichen Teil zieht, hat in meinen Augen etwas zu verbergen...
AntwortenLöschenDas sehe ich auch so, leider darf aus nicht öffentlicher Sitzung nicht zitiert und berichtet werden.
AntwortenLöschenEigentlich gehören nur personenbezogene Daten in den nicht öffentlichen Teil!