Donnerstag, 10. April 2014

Mehr Öffentlichkeit - Keine Hinterzimmerpolitik!

Für einen starken Rat - für eine starke SPD !!!

im September 2013 hatte die SPD einen Offensive für mehr Öffentlichkeit in den Beratung gestartet und beantragt, die Hauptsatzung entsprechend zu ändern.

Leider sind wir mit dieser Initiative gescheitert.

Vielmehr ist zur Zeit zu bemerken, dass der Bürgermeister  immer mehr Angelegenheiten in den nicht öffentlichen Teil verschiebt.
Es sind Themen, die in der Bevölkerung eventuell kontrovers diktiert werden.

Fürchtet der Bürgermeister die öffentliche Diskussion?
Will er verhindern, dass die CDU vor der Wahl öffentlich Stellung bezieht?

Wir wollen mehr Öffentlichkeit und werden nach der Wahl die Initiative wieder starten, dazu brauchen wir eine breite Mehrheit!

Unsere Begründung  für mehr Öffentlichkeit:
Transparenz bei Entscheidungen von Trägern öffentlicher Gewalt ist eine wichtige Grundlage der Demokratie. Nur wenn Bürger Kenntnis von Entscheidungen, aber auch der Entscheidungsfindung von Trägern öffentlicher Gewalt haben, können sie dies bei ihren Wahlentscheidungen berücksichtigen. Transparenz schafft zudem Vertrauen in Staat, Städte und Gemeinden, da jeder sich vergewissern kann, dass hier Verfassung und Gesetze eingehalten werden.

Nach § 46 Abs. 2 S. 2 Gemeindeordnung NRW darf die Geschäftsordnung des Rates Gegenstände einer bestimmten Art festlegen, bei der eine nichtöffentliche Behandlung von Tagesordnungspunkten erfolgt. Die Geschäftsordnung des Rates der Stadt Meckenheim sieht solche in § 7 vor. Mit den hier festgelegten Gegenständen wird jedoch das erforderliche Mindestmaß weit überschritten.

Deshalb fordert die SPD-Fraktion, dass auch in Liegenschaftssachen, bei Vertragsangelegenheiten und sonstigen Rechtsgeschäften eine öffentliche Beratung der Regelfall wird und nicht wie bisher eine kategorische Geheimhaltung erfolgt. Sollten Interessen von Privaten, etwa an der Vertraulichkeit personenbezogener Daten, entgegenstehen oder die Position der Stadt in Vertragsverhandlungen durch eine öffentliche Behandlung geschwächt werden, soll eine nichtöffentliche Behandlung weiterhin möglich sein. Es sei hier jedoch klargestellt, dass die Gemeindeordnung eine grundsätzliche Geheimhaltung personenbezogener Daten nicht vorsieht, sondern nach § 46 Abs. 3 GO NRW nur wenn das Interesse an einer Geheimhaltung überwiegt.

Hält die Verwaltung eine nichtöffentliche Beratung für geboten, dann muss sie die Gründe für die Geheimhaltung schon in der Vorlage darlegen. So soll sichergestellt werden, dass die Öffentlichkeit nicht standardmäßig, sondern nur bei Vorliegen besonderer Gründe im Einzelfall ausgeschlossen wird.

Weiter soll die gerechtfertigte vertrauliche Behandlung von Angelegenheiten nur so weit gehen, wie es unbedingt erforderlich ist. Deswegen soll die Öffentlichkeit nach Möglichkeit schon im öffentlichen Teil einer Sitzung veröffentlichungsfähige Informationen erhalten. Ergebnisse nichtöffentlicher Beratungen sind nur im erforderlichen Umfang vertraulich zu behandeln und im Übrigen unverzüglich durch den Bürgermeister zu veröffentlichen.



2 Kommentare:

  1. Absolut korrekt, Brigitte! Die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht darauf zu erfahren, wie es um ihre Stadt steht. Wer soviel in den nicht-öffentlichen Teil zieht, hat in meinen Augen etwas zu verbergen...

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  2. Das sehe ich auch so, leider darf aus nicht öffentlicher Sitzung nicht zitiert und berichtet werden.
    Eigentlich gehören nur personenbezogene Daten in den nicht öffentlichen Teil!

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