Pressemitteilung
Achim Tüttenberg/ Dirk Schlömer
Mitglieder des Mitglied des Landtags Nordrhein-Westfalen
Landtagsabgeordnete Schlömer und Tüttenberg:
„Frühe Bildung wird gerechter: Über 1,6 Millionen Euro für den Rhein-Sieg- Kreis“
Bildungsgerechtigkeit und Qualität sind die zentralen Punkte bei der anstehenden Änderung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz). Schon im Kindergartenjahr 2014/2015 sollen die Verbesserungen in Kraft treten. Strategie ist, den Bildungsbegriff und die Ansprüche an frühkindliche Bildung gesetzlich zu verankern. „Dafür stellt das Land zusätzlich insgesamt 100 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung“, erklären die heimischen Landtagsabgeordneten Dirk Schlömer und Achim Tüttenberg. „Davon profitieren auch die Kitas in den Städten und Gemeinden des Rhein-Sieg-Kreises. Nach bisherigen Berechnungen erhalten die Jugendämter über eine Millionen Euro pro Kindergartenjahr für die Unterstützung von Einrichtungen in benachteiligten Sozialräumen.
Ein weiterer Schwerpunkt im neuen Gesetz ist die Sprachförderung: Oft brauchen Kinder aus sozial benachteiligten Familien oder mit Zuwanderungsgeschichte mehr Hilfe bei der sprachlichen Entwicklung. Künftig sollen mindestens 5.000 Euro mehr an diese Einrichtungen gezahlt werden, um die kindliche Sprachbildung und - förderung weiter auszubauen. Zur Unterstützung der Sprachförderung erhalten die Jugendämter im Kreis dann jährlich 595.000 Euro.
Diese zusätzlichen Mittel von insgesamt 1,62 Millionen Euro übersteigen den Landeszuschuss im Jahr 2013/14 um etwa 890.000 Euro. Die konkrete Verteilung des Geldes obliegt den örtlichen Jugendämtern und den Jugendhilfeausschüssen.
Über diese Förderung hinaus sollen alle Einrichtungen pro Jahr und Gruppe nochmals durchschnittlich 2.000 Euro als Personalpauschale erhalten.“
„Frühe Bildung wird gerechter: Über 1,6 Millionen Euro für den Rhein-Sieg- Kreis“
Bildungsgerechtigkeit und Qualität sind die zentralen Punkte bei der anstehenden Änderung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz). Schon im Kindergartenjahr 2014/2015 sollen die Verbesserungen in Kraft treten. Strategie ist, den Bildungsbegriff und die Ansprüche an frühkindliche Bildung gesetzlich zu verankern. „Dafür stellt das Land zusätzlich insgesamt 100 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung“, erklären die heimischen Landtagsabgeordneten Dirk Schlömer und Achim Tüttenberg. „Davon profitieren auch die Kitas in den Städten und Gemeinden des Rhein-Sieg-Kreises. Nach bisherigen Berechnungen erhalten die Jugendämter über eine Millionen Euro pro Kindergartenjahr für die Unterstützung von Einrichtungen in benachteiligten Sozialräumen.
Ein weiterer Schwerpunkt im neuen Gesetz ist die Sprachförderung: Oft brauchen Kinder aus sozial benachteiligten Familien oder mit Zuwanderungsgeschichte mehr Hilfe bei der sprachlichen Entwicklung. Künftig sollen mindestens 5.000 Euro mehr an diese Einrichtungen gezahlt werden, um die kindliche Sprachbildung und - förderung weiter auszubauen. Zur Unterstützung der Sprachförderung erhalten die Jugendämter im Kreis dann jährlich 595.000 Euro.
Diese zusätzlichen Mittel von insgesamt 1,62 Millionen Euro übersteigen den Landeszuschuss im Jahr 2013/14 um etwa 890.000 Euro. Die konkrete Verteilung des Geldes obliegt den örtlichen Jugendämtern und den Jugendhilfeausschüssen.
Über diese Förderung hinaus sollen alle Einrichtungen pro Jahr und Gruppe nochmals durchschnittlich 2.000 Euro als Personalpauschale erhalten.“
Landeszuschüsse (2014/2015) gemäß §§21a und 21b des Kinderbildungsgesetz
(KiBiz) nach Jugendämtern (Veränderung gegenüber Kita-Jahr 2013/2014), allen
Angaben in Euro:
-2-
Jugendamt
|
Zuschuss
2014/2015
|
Differenz zu
Zuschuss Kita
Jahr 2013/2014
|
nach §21a
(plusKITA)
|
nach§21b (für
Sprachförderung)
|
Kreisjugendamt
Windeck, Eitorf, Neunkirchen- Seelscheid, Ruppichteroth, Much, Alfter, Swisttal und Wachtberg |
330.000
|
+ 176.000
|
225.000
|
105.000
|
Bad Honnef
|
45.000
|
+ 28.500
|
25.000
|
20.000
|
Bornheim
|
115.000
|
+ 57.600
|
75.000
|
40.000
|
Hennef
|
120.000
|
+ 67.850
|
75.000
|
45.000
|
Königswinter
|
120.000
|
+ 45.800
|
50.000
|
35.000
|
Lohmar
|
40.000
|
+ 3.250
|
25.000
|
15.000
|
Meckenheim
|
80.000
|
+ 60.400
|
50.000
|
30.000
|
Niederkassel
|
80.000
|
+ 49.550
|
50.000
|
30.000
|
Rheinbach
|
45.000
|
+ 25.400
|
25.000
|
20.000
|
Sankt Augustin
|
200.000
|
+ 98.150
|
125.000
|
75.000
|
Siegburg
|
155.000
|
+ 83.600
|
100.000
|
55.000
|
Troisdorf
|
325.000
|
+ 197.950
|
200.000
|
125.000
|
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